Achtung, Frost! Schäden in Haus und Wohnung vorbeugen
Immer wieder kommt es dazu, dass Hauseigentümer oder Bewohner die gewaltige Kälte des Winters unterschätzen, und sich nicht über die Folgen von Dauerfrost auf das Haus bewusst sind. Vor allem Leitungen tragen ihre Schäden davon, auch wenn diese sich im Normalfall verputzt hinter einer dicken Wand befinden - deshalb werden diese oft gar nicht bedacht.
Prophylaxe ist das A und O
Unabdingbar für den Schutz des Hauses vor Dauerfrost ist das stetige Beheizen aller Räume. Selbstverständlich sind damit nicht nur das Wohn- und Schlafzimmer, sondern auch Dachböden und Abstellräume gemeint. Im Optimalfall sollte die Zimmertemperatur überall im Haus bei mindestens 17°C liegen.
Wer über die Winterferien in den Urlaub fährt, sollte am besten kurz davor alle Wasser- und Heizungsrohre freilegen und keine Rückstände hinterlassen. So besteht gar nicht erst die Möglichkeit eines Leitungsschadens und der Frost hat keine Chance. Die Prozedur ist relativ simpel: Erst wird die Absperrvorrichtung in den Zuleitungen geschlossen, dann das Wasser an der niedrigsten Stelle abgelassen. Auch wenn auf dem Thermostatventil ein Eiskristall-Symbol steht, heißt das nicht, dass die Leitungen immun gegen das Einfrieren sind. Dieses Symbol ist lediglich ein Hinweis darauf, dass die Heizkörper an sich nicht zufrieren.
Wenn trotz Vorsicht alles zufriert...
ist das meist ein Zeichen dafür, dass die Leitungen zeitnah ausgewechselt werden sollten. Trotzdem sollte man die Hoffnung nicht sofort aufgeben. Sind die Leitungen einmal eingefroren, sollte als allererstes die Wasserversorgung dieser bestimmten Leitung komplett eingestellt werden, um weitern Schäden vorzubeugen. Dann sollte man den Wasserhahn öffnen, und behutsam versuchen, die gefrorenen Stellen aufzutauen. Dies kann durch einen handelsüblichen Föhn geschehen, aber auch mit heißen Lappen oder einem Heizlüfter. Fernhalten sollte man die gefrorene Leitung von Infrarotstrahlung oder Heißluftpistolen - die machen das Ganze nur noch schlimmer und können das ohnehin schon geschädigte Rohr zum Aufplatzen bringen.
Wenn danach die Leitungen wieder komplett aufgetaut sind, können sie noch nicht sofort wieder in Betrieb genommen werden. Zuerst müssen sie auf ihre Dichtigkeit hin geprüft werden, um eventuelle Lecks zu entdecken. Wenn sie frei von Lecks sind, sollte sich die Wasseruhr bewegen, ohne dass der Druck der Heizanlage abfällt.
Nach diesem Verfahren sollte der Hauptversorgungshahn bei Wiederinbetriebnahme auf jeden Fall vorsichtig und geduldig geöffnet werden, denn die Leitung ist definitiv noch gereizt. Wer sich dieses Prozedere nicht zutraut, oder einfach keine Zeit dafür hat, kann selbstverständlich auch einen Fachmann ins Haus kommen lassen, der den Schaden kompetent regulieren kann.
Und wer zahlt?
Wenn tatsächlich ein Leitungswasserschaden besteht, gilt es, die Versicherung so schnell wie möglich zu informieren. Ist das Gebäude an sich durch den Dauerfrost beschädigt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für sämtliche Reparaturen. Ist der Schaden schon in die Möbel oder andere Einrichtungsteile übergegangen, haftet die Hausratversicherung für alle Unkosten, die dadurch verursacht wurden. Natürlich ist dies kein Freifahrschein für fahrlässiges Handeln in Bezug auf Dauerfrost und seine Ausmaße. Jeder Hausbesitzer und -bewohner ist dazu verpflichtet, dem Risiko von Wasserleitungsschäden durch Frost selbst vorzubeugen, um im Ernstfall tatsächlich kompletten Versicherungsschutz zu erhalten.
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Bildquelle: Wasserhahn © flickr.com / HereStanding