Mietminderung bei Baulärm
Auch Mieter von Wohnungen in der Innenstadt müssen nicht zwangsläufig mit Bautätigkeiten in ihrer näheren Umgebung rechnen und können bei starkem Baulärm in der Nachbarschaft die Miete selbst dann mindern, wenn die Wohnung in einem Innenstadtbereich mit zahlreichen Gewerbebetrieben liegt. Über dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt informiert die Quelle Bausparkasse.
Im betreffenden Fall hatte eine Mieterin die monatelangen Belästigungen durch eine Großbaustelle, die sich teilweise bis in die Nacht hinein erstreckten, nicht mehr ertragen und daraufhin die Miete um zwölf Prozent gemindert. Dies wollten die Vermieter nicht akzeptieren, da in Innenstadtlagen mit Gewerbe immer mit Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten zu rechnen sei. Baulärm gehöre hier fast schon zum normalen Alltag.
Die Richter schlossen sich diesem Argument jedoch nicht an (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2007, Az. 2-17 S 113/06). Bauarbeiten dieser Größenordnung seien auch in bestimmten städtischen Gegenden üblicherweise nur von vorübergehender Natur. Anschließend sei der Bezirk in der Regel über Jahre hin wieder frei von Großbaustellen. Monatelange und auch nachts andauernde Belästigungen durch eine Baustelle dieser Größenordnung rechtfertigten durchaus eine Mietminderung um zwölf Prozent. (nr)