Das Büro in den eigenen vier Wänden
Heutzutage gibt es immer mehr Existenzgründer, die mit einem geringen Kapital und begrenzten Ressourcen starten. Reichen die Mittel nicht für einen eigenen Geschäftsstandort wie beispielsweise für das Anmieten von Büroräumen aus, fällt die Wahl oftmals notgedrungen auf die Einrichtung des Büros im eigenen Haushalt. Daneben gibt es auch einige Jobs, bei denen im Angestelltenverhältnis im Homeoffice gearbeitet wird. In beiden Fällen ist eine vernünftige Arbeitsumgebung wichtig, doch gerade im ersteren Fall kann zusätzlich der Bedarf eines präsentablen Raumes für die Annahme und das Beraten mit Kunden oder Geschäftspartnern bestehen. Doch was ist für das Büro in den eigenen vier Wänden eigentlich alles notwendig? Wie lässt sich dieses kostengünstig und dennoch stilsicher einrichten? Und was gibt es aus mietrechtlicher Sicht zu beachten?
Das Wichtigste zuerst
Zunächst gilt es, den Raum für das Büro zu wählen, um die Maße des zur Verfügung stehenden Platzes aufzunehmen. Sofern kein eigener Raum dafür zur Verfügung steht, ist es notwendig die Ecke oder den Abschnitt der vorhandenen Räumlichkeiten abzustecken. Wichtig ist dabei, dass hierfür nach Möglichkeit ein ruhigerer Ort ohne große Ablenkungen zu ausgesucht wird. Fällt die Wahl beispielsweise auf das Wohnzimmer, empfiehlt es sich dann, den Schreibtisch zumindest nicht mit dem Blick auf den Fernseher auszurichten, damit der Fokus während des Arbeitens erhalten bleibt. Ein Tipp an dieser Stelle: Für die Abschirmung von akustischen Ablenkungen, die in einem Haushalt nicht untypisch sind, kann ein Paar Kopfhörer hilfreich sein – Textfreie Musik kann die Konzentration sogar noch fördern. Weitere Tipps für das Arbeiten zuhause werden in diesem Blog-Artikel von SelbstständigImNetz genannt, dessen Autor persönliche Erfahrungen mit dem Homeoffice gesammelt und darin zusammengetragen hat.
Weiterhin sind eine Internetverbindung und genügend freie Steckdosen in aller Regel unerlässlich, um den Rechner, die Schreibtischlampe und alle anderen Geräte (Fax, Drucker, Monitore, usw.) problemlos betreiben zu können. Für die Wahl des Lichtes sind übrigens eher kalte Lichttemperaturen (hoher Kelvinwert) empfehlenswert, da warmes Licht eher zum Entspannen verleitet, was bei kreativen Berufen wiederrum nützlich sein kann. Daneben sollten das Telefon, der Drucker und das eventuell notwendige Faxgerät in Greifreichweite liegen, sodass der Schreibtisch nicht für jeden einzelnen Anruf oder Ausdruck verlassen werden muss. Dies gilt generell für alle regelmäßig benötigten Gegenstände, deren Nutzungshäufigkeit sich meist erst im laufenden Arbeitsalltag herausstellt. Um die Ordnung am Schreibtisch zu gewährleisten, sollten genügend geschlossene Stauräume und Ablageflächen bereitstehen. Forscher haben übrigens herausgefunden, dass selbst Menschen in kreativen Berufen effizienter arbeiten, wenn die unmittelbare Arbeitsumgebung aufgeräumt ist.
Übersicht der wichtigsten Möbel und Einrichtungsgegenstände:
- Schreibtisch mit genügend Arbeits-, Ablage- und Flächen für die Geräte
- niedriger Beistelltisch für den Drucker, das Telefon, das Fax-/Kopiergerät und ähnliches
- kleiner bis mittelgroßer Aktenschrank oder Rollcontainer mit Registern für die Ablage und Büromaterial
- ggf. eine Trennwand oder ein Raumtrenner-Regal zur optischen und akustischen Separierung vom Wohnbereich
Gestaltung des Arbeitsplatzes
Die oben genannten Einrichtungstipps beziehen sich hauptsächlich auf die Funktionalität der Arbeitsumgebung. Wer sich jedoch nicht nur produktiv und wohl fühlen möchte, sondern auch ein präsentables Bild auf Kunden und Geschäftspartner abgeben möchte, sollte großen Wert auf ein stimmiges, seriöses Gesamtbild legen. Optimaler Weise bedeutet dies, dass die verwendeten Möbel optisch ansprechend und aufeinander abgestimmt sein sollten.
In den vergangenen Jahren haben sich vor allem folgende Trends vorrangig, aber nicht nur in der Businesswelt verbreitet: Bei vielen aktuellen Designs ist alles auf die sogenannte „schlichte Eleganz“ ausgelegt. Dementsprechend sind meist matte, einfarbige Gestaltungen oder Oberflächen mit Piano-Lack-Optik dominierend. Akzente aus Chromfarben oder matten Metall- sowie Glaselementen werden oft damit kombiniert, werden jedoch generell immer häufiger auch mit anderen Stilen kombiniert. Darüber hinaus ist das dezente Einbringen der Corporate-Identity-Farben oder des Firmenlogos eine beliebte Möglichkeit, um dem Interieur etwas Individuelles zu geben. Ein weiterer Gestaltungstrend im privaten und beruflichen Bereich sind farbige Lichtakzentuierungen, die häufig durch Farb-LEDs in Kombination mit den Glaselementen oder einer indirekten Beleuchtung eingebracht werden.
Besonders wenn Gäste empfangen werden sollen, kann neben einem eigenen Raum und der möglichst klaren Abtrennung vom Wohnbereich, die Wahl der Möbel eine große Rolle spielen. Oftmals steht dem Existenzgründer durch das Einsparen der Kosten für die Räumlichkeiten etwas mehr Geld zur Verfügung, welches durchaus für das Erwerben hochwertigerer Möbel aufgewendet werden kann. Es gibt Hersteller für Büro- und Konferenzraum-Designermöbel wie beispielsweise Kusch+Co, welche auf dieses Segment spezialisiert sind. Die Kusch+Co-Website bietet sich in diesem Sinne an, um Anregungen zu bekommen, wie das Büro bzw. der Besprechungsraum aussehen könnte und in welche Richtung sich die aktuellen Trends entwickeln. Wichtig für das optische Gesamtbild ist, dass die Zusammenstellung der Möbel einheitlich ist und einem klar erkennbaren Konzept folgt. Die optische Aufgeräumtheit am Arbeitsplatz wird übrigens durch unauffällige Kabelführungen und eine ordentliche Ablage außerhalb des für die Besucher-Sichtfeldes wesentlich verbessert.
Mietrechtliche Aspekte
Das Arbeiten von zuhause aus ist oftmals eine angenehme und manchmal finanziell notwendige Alternative zu einem eigenen Büro oder der regelmäßigen Fahrt zum Firmenstandort. Doch es gibt auch einige gesetzliche Regelungen hinsichtlich des Mietrechts in diesen Fällen. In diesem Artikel von working@office gibt es eine detaillierte Übersicht der Rechtslage, deren wichtigste Punktesich wie folgt zusammenfassen lassen:
- Die teilgewerbliche Nutzung der Wohnung, also das gleichzeitige Wohnen und Arbeiten, erfordert die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters, welches er allerdings nicht verweigern darf, sofern das Zusammenleben innerhalb des Gebäudes nicht erheblich beeinträchtigt wird.
- Verweigern darf der Vermieter die Beschäftigung von Mitarbeitern, die über den eigentlichen Mieter hinausgehen, das Anbringen von Firmenlogos oder -schildern im Außenbereich des Hauses oder an der Türklingel. Auch bei regelmäßigem Kundenverkehr, durch die Arbeit entstehendem Lärm oder Parkplatzproblemen ist er zum Veto berechtigt.
- In der Regel sind vor allem künstlerische, schriftstellerische bzw. journalistische, wissenschaftliche und einige Bürotätigkeiten vergleichsweise günstig für den Mieter hinsichtlich der Rechtslage.
Inspiration und Beispiel-Arbeitszimmer gefällig?
» Top-Arbeitszimmer der Zimmerschauer
Diese Artikel könnten Dich ebenfalls interessieren
» Ein Home Office richtig einrichten
» LED-Leisten - sparsame und schicke Beleuchtung
» Home Office: Mit der richtigen Einrichtung effektiv zu Hause arbeiten
» Die optimale Beleuchtung - Tageslichtlampen als Lösung
Bildquellen: ©Kusch+Co, Pixabay.com © Unsplash (CC0 1.0)