Möblierte Wohnung vermieten – Tipps für Einrichtung und Co.
Neben den klassischen Wohnungen, die für eine unbefristete Zeit vermietet werden, boomt auch das Wohnen auf Zeit mit möblierten Wohnräumen. Einige entscheiden sich aber auch dafür, Wohnungen ohne befristete Verträge mit Möbelstücken auszustatten. Doch was gibt es zu beachten, wenn man sich für diesen Weg entscheidet? Welche Pflichten haben Sie als Vermieter und worauf sollten Sie beim Einrichten achten?
Die Pflichten eines Vermieters beachten
Als Vermieter liegt es Ihnen wahrscheinlich am Herzen, geeignete Mieter zu finden. Den Prozess der Mietersuche müssen Sie jedoch nicht alleine angehen. Experten beraten Sie, ob und wann Sie einen Energieverbrauchsausweis oder andere Dokumente benötigen. Makler helfen Ihnen beim Festlegen des Mietpreises und bei der Inseraterstellung, bei der Suche nach Mietern und dem Durchführen von Besichtigungen.Die sorgfältige Abwicklung der Mietverträge ist das Rückgrat und ein wasserdichter Mietvertrag schützt sowohl Sie als Vermieter als auch den Mieter. Wenn die Wohnung erfolgreich vermietet ist, sind Sie für regelmäßige Wartungsarbeiten und Reparaturen zuständig. Wollen Sie hier einen Experten zwischenschalten, kommt etwa ein Hausmeisterdienst infrage.
Und wie sieht es mit den Nebenkostenabrechnungen aus? In der Regel sind Sie als Vermieter nämlich zur korrekten Heizkostenabrechnung verpflichtet.. Vermieten Sie auf klassische Art und Weise, kommen Sie um diesen Punkt nicht herum. Beim Vermieten auf Zeit können Sie jedoch einen Anbieter zwischenschalten, der Inklusivmieten erhebt. Bedenken Sie, dass sich dies auf das Wohnen, nicht um touristische Vermietung bezieht und Sie auch die Anbieter entsprechend entlohnen müssen.
Ist eine möblierte Vermietung sinnvoll?
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Wohnung möbliert zu vermieten, kann dies sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Für Studenten und junge Menschen, aber auch für jemanden, der sich gerade getrennt hat, kann dies eine wundervolle Möglichkeit darstellen, da sie nur ihre Kleidung und ihr Hab und Gut mitbringen müssen, ohne sich um Möbel zu kümmern.Besitzt jemand jedoch schon alles, wird er die möblierte Wohnung eher ablehnen. Es kommt also darauf an, welche Zielgruppe Sie mit Ihrem Angebot erreichen wollen. Ein Vorteil liegt jedoch darin, dass Sie höhere Mietpreise verlangen dürfen.
Ein Tipp: Halten Sie die Einrichtung im Mietvertrag fest und machen Sie Fotos, um im Fall eines Schadens auf der sicheren Seite zu sein.
Einrichtungstipps
Da Geschmäcker bekanntlich unterschiedlich sind, sollten Sie bei der Einrichtung lieber auf einen modernen, zeitlosen Look setzen, der möglichst viele Interessenten anspricht. Neutrale Töne wie Weiß, Grau und Beige lassen sich im Wohnzimmer gut kombinieren und mit wenigen Farbakzenten gut in ein Gesamtkonzept integrieren.Sie sollten sich auch für Möbel aus robusten und pflegeleichten Materialien entscheiden und empfindliche Stoffe meiden. So hält die Investition länger und die Mieter können diese einfacher pflegen.
Zu der Grundausstattung sollten auf jeden Fall folgende Möbelstücke gehören:
- Einbauküche mit Elektrogeräten
- Ein Bett oder Schlafsofa sowie ein Kleiderschrank
- Ein Sofa, ein Couchtisch und eine Fernsehbank
- Ein Badezimmerschrank oder Spiegelschrank
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Bild von Rafik Mkaouar auf Pixabay