Der Energieausweis für Wohngebäude
Am 1. Oktober 2007 tritt die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft. Was für Neubauten schon seit 2002 Pflicht ist, gilt dann auch für Altbauten: Der Energieausweis, den Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen oder neu vermieten wollen, dem Käufer oder Mieter auf Anforderung vorlegen müssen. Auch wer sein selbst genutztes Haus modernisiert oder ausbaut, braucht diesen Ausweis. Für Gebäude, die bis 1965 errichtet wurden, ist der 1. Juli 2008 Stichtag, für später errichtete Gebäude der 1. Januar 2009.
Energieausweis: Beide Ausweise verfügen über ein identisches Deckblatt, das alle Infos zum Gebäude, den Anlass der Ausstellung und die Angabe über die Berechnungsgrundlage enthält. Die Tabelle zeigt, welche Angaben darüber hinaus noch in den jeweiligen Ausweisen aufgeführt sind.
Tabelle: BDB, München/NR
„Dabei gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis, der auf Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs des Gebäudes erstellt wird, sowie den Verbrauchsausweis, der auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs des Gebäudes erstellt wird", erläutert Lothar Müller, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel e. V., München. Bis zum 1. Oktober 2008 gilt für alle Altbauten Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. "Für Wohngebäude, die umgebaut oder erweitert werden, muss nach dem Stichtag zwingend ein Bedarfsausweis erstellt werden", weiß Müller. Auch für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Ausnahme: Wenn das Gebäude bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichte oder durch nachträgliche Sanierungsmaßnahmen inzwischen erreicht. Dann besteht Wahlfreiheit. "Die Höhe des Energieverbrauchs hängt wesentlich vom Nutzer ab. Damit ein objektiver Vergleich der energetischen Qualität verschiedener Gebäude möglich wird, sollte ein sinnvoller Energieausweis aber unabhängig vom Verhalten und Verbrauch einzelner Nutzer sein", gibt Lothar Müller zu bedenken. "Eigentümer haben daher gute Gründe, in jedem Fall auf den Bedarfsausweis zu setzen."
Beim Bedarfsausweis wird anhand genormter Kriterien eine objektive Bewertung von Gebäude- und Heizungstechnik vorgenommen und rechnerisch der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt, der dann in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, kurz kWh/(m⊃xa), angegeben wird.
Für den Bedarfsausweis werden allgemeine Gebäudedaten erfasst: Grundriss, Gebäudevolumen, Nutzfläche, Flächen von Außenwänden, Fenstern und Dach sowie die Dachform. Aber auch Daten zur Gebäudehülle, zur Qualität der Baumaterialien, zur Wärmedämmung sowie zum Heizungssystem und zur Art der Warmwasserbereitung. "Die Aufnahme der notwendigen Daten, erfolgt am besten bei einer Begehung durch den Energie- Fachberater im Baustoff-Fachhandel", rät Müller. Komfortabel und bundesweit einmalig: Der Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel bietet ein kostenfreies Erstgespräch vor Ort an. Eine unverbindliche Beratungsanfrage an den Energie-Fachberater in ihrer Nähe können Hausbesitzer im Internet unter www.energie-fachberater.de stellen.
Für den Verbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten aus Abrechnungen von Heizkosten nach der Heizkostenverordnung oder vom Energielieferanten benötigt. Aus dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Jahre wird der Energieverbrauchskennwert festgestellt und ebenfalls in kWh/(m⊃*a) angegeben. Um den Einfluss von Wetterverhältnissen sowie regionalen Unterschieden auszugleichen, werden Klima, Witterung und Leerstände berücksichtigt.
Beide Ausweisarten zeigen das Ergebnis auf einem so genannten Tachoband. Von grün (gut) nach rot (schlecht) wird der Energiewert des Hauses eingetragen. Der Preis für diesen Ausweis liegt noch nicht endgültig fest. Das Bundesbauministerium geht im Minimum von 40 bis 60 Euro für den Verbrauchsausweis und von 80 bis 120 Euro für den aussagekräftigeren Bedarfsausweis aus. (nr)