Bauen, aber sicher!
Wer als Bauherr ein böses und teures Erwachen vermeiden will, sollte größten Wert auf eine formelle Bauabnahme legen und auch während der gesamten Bauzeit regelmäßige Kontrollen vornehmen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Die Bauabnahme ist der wichtigste Rechtsakt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags, denn mit ihr gehen alle Gefahren und Risiken auf den Bauherren über. Außerdem beginnt ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist. Von nun an muss der Bauherr dem Unternehmer alle Mängel nachweisen. Gerade Schlüsselfertiganbieter versuchen jedoch immer wieder, ihre Bauherren zur schriftlichen, formlosen Abnahme zu überreden. Wer sich darauf einlässt, läuft Gefahr, auf enormen Schadenssummen sitzen zu bleiben. Diese resultieren häufig aus Fehlern, die bereits im Rohbau liegen und am fertigen Haus nur noch mit erheblichem Aufwand korrigiert werden können.
Die Mängelbeseitigung ist zwar grundsätzlich Sache des Bauunternehmers, aber viele Firmen kalkulieren heute extrem knapp, können dann hohe Summen für nachträgliche Arbeiten nicht aufbringen und melden deshalb oft Insolvenz an. In diesem Fall hat der Bauherr das Nachsehen: Er bleibt auf der mangelhaften Immobilie sitzen, sein Kapital steckt im unfertigen Haus, und ein Rechtsstreit verspricht kaum Aussicht auf Erfolg, weil beim Unternehmer nichts mehr zu holen ist.
Der VPB rät Bauherren deshalb dringend, ihr Projekt bereits vor Vertragsabschluss sowie während der gesamten Bauzeit kontinuierlich zu kontrollieren. Erfahrungsgemäß lassen sich allein dadurch Mängel in Höhe von durchschnittlich 25.000 Euro pro Bauprojekt verhindern. Auch auf gut betreuten Baustellen muss der letzte Termin immer die förmliche Bauabnahme sein, zu der ein eigener Bausachverständiger hinzugezogen werden sollte. Dabei hat es sich bewährt, die Immobilie mit dem Sachverständigen vorab gründlich zu untersuchen, alle Mängel zu notieren und diese im offiziellen Abnahmeprotokoll zu dokumentieren. So ist der Bauherr vor bösen Überraschungen geschützt. (nr)