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Grins, mit einer Arbeitsbühne einen Baum kürzen. Solchen Schwachsinn will er/sie uns unterbreiten? Also ich muss mir gerade den Bauch halten vor Lachen. Und dann freihändig wohlmöglich. Hilfe, ich kann nicht mehr und kringel mich auf dem Boden.
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och... die anderen Beiträge waren ähnlich "ungewöhnlich"
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Da ich ja freundlich bin und andere Poster von solchen irrsinnigen Idden beschützen möchte, jetzt mal den richtigen Rat von mir:
Sollte dieser Poster weiterhin auf einer Arbeitsbühne bestehen, so sollte er lieber den Entleihern nicht sagen wofür er ihre Bühne mißbrauchen will. Aber er sollte unbedingt gleich einen Rettungswagen samt Arzt und die Berufsgenossenschaft bereits stellen lassen. Auch sollte er die Polizei dazu holen und eine Menge Zeugen. Sodann sollte er eine Menge Geld beiseite legen, damit er die Unfallfolgen - samt Todesfall - zumindestens monitär ein wenig eindämmen kann. Soviel zu einer solch schwachsinnigen Aktion. Ach ja, den Staatsanwalt und das Ordnungsamt/Umweltamt sollte er auch gleich mit ins Boot holen. Es gibt nämlich so gut wie keine Kommune in Deutschland, die keine Baumschutzordnung hat. Und das betrifft auch private Grundstücke.
Und nun hier der Rat für Hilfesuchende, die mal einen Baum beseitigen müssen, wenn es denn unbedingt sein muss, weil der Baum z. B. krank ist.
Zuerst holt man sich die behördliche Genehmigung, sonst wird es sehr teuer wegen Bußgeldern und so. Dann sucht man sich einen Gartenbaufachbetrieb oder eine Baumschule aus und bespricht mit diesem wann man den Baum fällen kann. Diese Leute haben das passende Gerät und geschulte Mitarbeiter, die auch versichert sind. Tja und diese Leute könnten sogar einen Baum, der noch gesund ist aber aus anderen Gründen nicht dort bleiben kann, versetzen. Sogar über hunderte Kilometer nötigenfalls. Dazu bedarf es aber eines etwas großzügereren Zeitrahmen, denn der Baum muss vorbereitet werden. Damit täte man sogar der Umwelt einen Gefallen.
Nebenbei bemerkt sind Leute, die einfach mal so einen Baum weg haben wollen weil die Blätter sie stören oder das angeblich fehlende Sonnenlicht, schlicht und ergreifend Baummörder. Und sie töten nicht nur ein Lebewesen, das uns unsere Atemluft beschafft, sondern auch die Bewohner dieses Baumes. Seien dies Insekten, Vögel, Eichhörnchen. Vielleicht läßt das mal den einen oder anderen darüber nachdenken, ob wir englische Rasenflächen ohne Bäume/Sträucher mit zinnsoldatenähnlich-ausgerichteten Grashalmen die mit der Nagelschere und dem Lineal in Reih und Glied geschnitten werden wo kaum noch etwas lebt oder ob wir die Natur mal so nehmen wie sie ist samt angeblichem Unkraut.
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Elizabetha... nix für ungut ... aber jetzt übertreibst Du und es fehlt ein wesentlicher Punkt.
Es gibt durchaus gute Gründe warum Bäume gefällt werden müssen. Einer davon ist der, dass in den 70ern Minigrundstücke mit viel zu vielen und hoch wachsenden Bäumen bepflanzt wurden.
Und ja, die können Schäden anrichten und ja, die machen dunkel.
Genehmigung benötigt man übrigens nicht unbedingt eingeholt werden. Das ist von der Baumart und dem Bundesland abhängig:
[url=http://www.baum-faellen.net/genehmigung-zum-baum-faellen.php]Genehmigung zum Baum fällen | Baum fällen[/url]
Auszug aus [url=http://www.umweltschutzrecht-online.de/Gesetze/BW/LNatSchG_BW05.html]Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg - 5[/url]
2) Es ist verboten, die Vegetation auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken, Hängen oder Böschungen sowie Hecken, lebende Zäune, Bäume (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c), Gebüsche und Röhrichtbestände abzubrennen.
(3) In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es unbeschadet weitergehender Vorschriften in Rechtsverordnungen nach §§ 21 bis 25 verboten,
1. Hecken, lebende Zäune, Bäume (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c), Gebüsche, Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören oder
2. Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu fällen oder zu besteigen.
(4) Das Verbot des Absatzes 2 gilt nicht
1. für Kulturarbeiten einschließlich Maßnahmen zur Unkraut- und Schädlingsbekämpfung, die behördlich angeordnet oder im Einzelfall ausdrücklich zugelassen werden,
2. für Maßnahmen, die bei zulässigen Bauvorhaben (Hoch- und Tiefbau, Straßenbau, Ausbeutung von Steinbrüchen, Erd- und Kiesgruben und dergleichen notwendig werden,
3. für Maßnahmen, die bei der Unterhaltung und dem Ausbau oberirdischer Gewässer und Dämme notwendig werden,
4. für Maßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs notwendig werden,
5. für Maßnahmen, die im Rahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung notwendig werden.
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Ich sag ja, daß ist meine Sichtweise. Wenn ein Baum gefällt werden muss, dann muss es sein. Aber ich habe es zu oft erlebt, daß der Geschmack sich wandelte und der Baum plötzlich weg musste, einfach so. Wegen dem Laub, weil Vögel drin sitzen und morgens zwitschern und ähnliche Begründungen. Aber sei es drum.
Was die Baumschutzordnungen angeht, so gibt es sie von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Ich hab es in NRW, BW und Bayern erlebt. Im Allgemeinen war ein bestimmter Stammumfang angegeben bei der man eine Fällgenehmigung brauchte. Das jeweilige Bundeslandgesetz gibt nur den groben Rahmen vor.
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Diese Regelung greift (zum Glück) überall
(3) In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es unbeschadet weitergehender Vorschriften in Rechtsverordnungen nach §§ 21 bis 25 verboten,
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