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Thema: Streit am Gartenzaun

  1. #11
    Benutzerbild von Netti70
    Netti70 ist offline Immobilien Tycoon
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    Zitat Zitat von chupacabra Beitrag anzeigen
    also auf EUREM grund und boden dürft ihr machen was ihr wollt. Wenn die Hecke Euch und dem Nachbarn zusammen gehört, hätte er fragen müssen, oder zusammen absprechen wegen dem Schneiden / Entfernen.

    Ich würde, wenn ich Euch wäre, auf Eurer Seite eine Verstärkung / Hag / Zaun, irgendwas machen neben der Hecke, ist dann auf Euren Grundstück, der Hund kann nicht durch und den Nachbarn sollte es auch nicht stören, wenn der Zaun nicht höher als die Hecke ist.

    LG

    Also, genauso sehe ich das auch!!

    Aber Du schreibst ja, daß er einen neuen Zaun gezogen hat, dann kann der Hund schonmal eh nicht durch, oder?

    LG Netti

  2. #12
    Benutzerbild von jeal81
    jeal81 ist offline Immobilienbesitzer
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    @netti

    Er kann seine Schnute ein Stück durchstecken oder es untergraben, wenn er ganz doll drauf ist.

    Aber der schlägt sofort an, wenn wir in den Garten kommen. Die Grundstück sind sehr klein, gleichgroß und gegenüberliegend... vielleicht 200m² bei jedem.
    Das machte es ja so schwierig in Ruhe nebeneinander her zu leben.

  3. #13
    Benutzerbild von chupacabra
    chupacabra ist offline Immobilienbesitzer
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    mach mal ein foto, damit wir sehen können wie der momentane stand ist.

  4. #14
    Benutzerbild von willy8
    willy8 ist offline Immobilien Tycoon
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    Hallo wenn er einen Schäferhund hat der jetzt frei auf euer Grundstück kann muss er wieder einen Zaun ziehen laut Hundeverordnung den er muss andere schützen mit Schäferhunden gibts die meisten Bissunfälle deutschlandweit nur werden die nicht publik gemacht wegen dem deutschen Schäferhundverband und weil der wach und diensthund verband mit darin steckt sonst Stände er mit auf der Kampfhundeliste .Also er hat die Pflicht ansonsten Ordnungamt anrufen weil ihr habt Kinder.

  5. #15
    Benutzerbild von Hexenmaus
    Hexenmaus ist offline Immobilienbesitzer
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    Zitat Zitat von willy8 Beitrag anzeigen
    Hallo wenn er einen Schäferhund hat der jetzt frei auf euer Grundstück kann muss er wieder einen Zaun ziehen laut Hundeverordnung den er muss andere schützen mit Schäferhunden gibts die meisten Bissunfälle deutschlandweit nur werden die nicht publik gemacht wegen dem deutschen Schäferhundverband und weil der wach und diensthund verband mit darin steckt sonst Stände er mit auf der Kampfhundeliste .Also er hat die Pflicht ansonsten Ordnungamt anrufen weil ihr habt Kinder.
    Wenn ihr ihm Stress macht, dann geht der Kampf erst richtig los. Darauf schwöre ich euch Brief und Siegel.

  6. #16
    Schmunzelfee ist offline Immobilienbesitzer
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    Trotzdem gibt es Gesetze und Rechte die jeder hat oder nicht, soll sich der Nachbar doch blauärgern. Er hat doch das selbe gemacht... Kauft euch 2 deutsche Doggen. Die beschützen eure Kinder und sind auch noch familienfreundlich XD Die wurden im Mittelalter benutzt um Kutschen zu schützen vor Bären etc... dann hat der Schäferhund eures Nachbars keine Schnitte ^^ Ne jetzt mal ernsthaft... wer nicht hören will muss fühlen.
    Andererseits nur weil der Hund jedesmal anschlägt, wenn ihr rauskommt, muss er ja nicht böse sein habt ihr schonmal versucht euch mit dem anzufreunden?
    Ein Hundehalter mit Garten hat die Pflicht einen Zaun zu ziehen über den der Hund weder springen noch sich drunter durchgraben kann, wir haben uns nämlich damals beim Ordnungsamt informiert als wir uns unsere Dogge geholt haben.
    Hier die rechtslage zum Lärm:
    Wann bei Hundegebell eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, ist schwierig festzumachen. Eine Beurteilung der Tiergeräusche mit Hilfe der TA Lärm oder der VDI-Richtlinie 2058 ist nicht möglich, da es an einem dauernden und regelmäßig wiederkehrenden Geräusch fehlt.

    Das gelegentliche Anschlagen eines Hundes im Haus oder Garten wird von der Rechtsprechung noch als gemeinverträglich und von der Nachbarschaft als hinnehmbar angesehen (LG Würzburg, NJW 1966, 1031; LG Braunschweig, NdsRpfl 1975, 275; LG Mainz, DWW 1996, 50).

    Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Lärm nach Art, Dauer und Tageszeit mindestens zwei Nachbarn erheblich belästigt, wobei es auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen ankommt. Das häufige Bellen zur Nachtzeit (22.00 bis 07.00 Uhr) ist auch nicht ortsüblich.

    Die Interessenabwägung geht immer zu Lasten des Besitzers eines ständig bellenden Hundes (sog. Kläffers). Während der Ruhezeiten (13.00 bis 15.00 Uhr und 19.00 bis 8.00 Uhr) darf ein Hund im Freien überhaupt nicht bellen, sondern muss im Haus gehalten werden, ohne die Nachbarschaft zu belästigen (OLG Hamm, MDR 1988, 966).

    Nach Auffassung der Landgerichte Mainz und Schweinfurt sowie des Oberlandesgericht Düsseldorf kann verlangt werden, dass der Nachbar in der Zeit von 19.00 bis 7.00/8.00 Uhr und in der Zeit der üblichen Mittagsruhe von 12.00/13.00 bis 15.00 Uhr geeignete Maßnahmen trifft, damit sein Hund nicht durch Bellen im Garten oder im Haus bzw. in der Wohnung die Benutzung des benachbarten Grundstücks bzw. der benachbarten Wohnung wesentlich beeinträchtigt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 542; LG Mainz, DWW 1996, 50; LG Schweinfurt, NJW-RR 1997, 1104.
    Geändert von Schmunzelfee (25.02.2009 um 10:18 Uhr)

  7. #17
    Benutzerbild von pelmel
    pelmel ist offline Immobilien Tycoon
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    Vielleicht stellst Du mal ein Bild ein? Als kleiner Wehrmutstropfen: Wenn man Gehölze einseitig stark zurückschneidet, dann treiben sie auf diesen Seiten enorm aus.... (hab ich in Gartenbüchern gelesen)

    Wenn du dir nicht sicher bist, ob du nun ein Kirschlorbeer pflanzen kannst, dann bist du dir doch noch nicht sicher was deinerseits erlaubt ist? Lass dich echt gut beraten, und denk auch an die Verjährungsfrist. Ich weiß jetzt nicht mehr ob das so richtig ist, aber wenn du Dinge Deines Nachbarn akzeptierst die nicht rechtens sind, hast du in 10 Jahren kein Recht mehr diese zu beanstanden.

  8. #18
    Benutzerbild von willy8
    willy8 ist offline Immobilien Tycoon
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    Standard Danke

    Zitat Zitat von Schmunzelfee Beitrag anzeigen
    Trotzdem gibt es Gesetze und Rechte die jeder hat oder nicht, soll sich der Nachbar doch blauärgern. Er hat doch das selbe gemacht... Kauft euch 2 deutsche Doggen. Die beschützen eure Kinder und sind auch noch familienfreundlich XD Die wurden im Mittelalter benutzt um Kutschen zu schützen vor Bären etc... dann hat der Schäferhund eures Nachbars keine Schnitte ^^ Ne jetzt mal ernsthaft... wer nicht hören will muss fühlen.
    Andererseits nur weil der Hund jedesmal anschlägt, wenn ihr rauskommt, muss er ja nicht böse sein habt ihr schonmal versucht euch mit dem anzufreunden?
    Ein Hundehalter mit Garten hat die Pflicht einen Zaun zu ziehen über den der Hund weder springen noch sich drunter durchgraben kann, wir haben uns nämlich damals beim Ordnungsamt informiert als wir uns unsere Dogge geholt haben.
    Hier die rechtslage zum Lärm:
    Wann bei Hundegebell eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, ist schwierig festzumachen. Eine Beurteilung der Tiergeräusche mit Hilfe der TA Lärm oder der VDI-Richtlinie 2058 ist nicht möglich, da es an einem dauernden und regelmäßig wiederkehrenden Geräusch fehlt.

    Das gelegentliche Anschlagen eines Hundes im Haus oder Garten wird von der Rechtsprechung noch als gemeinverträglich und von der Nachbarschaft als hinnehmbar angesehen (LG Würzburg, NJW 1966, 1031; LG Braunschweig, NdsRpfl 1975, 275; LG Mainz, DWW 1996, 50).

    Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Lärm nach Art, Dauer und Tageszeit mindestens zwei Nachbarn erheblich belästigt, wobei es auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen ankommt. Das häufige Bellen zur Nachtzeit (22.00 bis 07.00 Uhr) ist auch nicht ortsüblich.

    Die Interessenabwägung geht immer zu Lasten des Besitzers eines ständig bellenden Hundes (sog. Kläffers). Während der Ruhezeiten (13.00 bis 15.00 Uhr und 19.00 bis 8.00 Uhr) darf ein Hund im Freien überhaupt nicht bellen, sondern muss im Haus gehalten werden, ohne die Nachbarschaft zu belästigen (OLG Hamm, MDR 1988, 966).

    Nach Auffassung der Landgerichte Mainz und Schweinfurt sowie des Oberlandesgericht Düsseldorf kann verlangt werden, dass der Nachbar in der Zeit von 19.00 bis 7.00/8.00 Uhr und in der Zeit der üblichen Mittagsruhe von 12.00/13.00 bis 15.00 Uhr geeignete Maßnahmen trifft, damit sein Hund nicht durch Bellen im Garten oder im Haus bzw. in der Wohnung die Benutzung des benachbarten Grundstücks bzw. der benachbarten Wohnung wesentlich beeinträchtigt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 542; LG Mainz, DWW 1996, 50; LG Schweinfurt, NJW-RR 1997, 1104.


    es muss schon seine ORDNUNG haben

  9. #19
    Benutzerbild von iecke
    iecke ist offline Immobilien Tycoon
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    irgendwo,von dieser gemeinschaftsgrenze aus gesehen, fängt ja das eigene grundstück an und genau dort würde ich eine mauer hoch ziehen!so hoch wie möglich(das kann man ja irgendwo erfragen)und diese dann von meiner seite schön begrünen.vielleicht ein kleines türchen zur gemeinschaftsgrenze lassen,damit man hier seinen teil noch pflegen kann(da wird der nette herr nämlich bestimmt ein auge drauf haben das daß auch schön ordentlich ist)und dann wieder tür zumachen und seine ruhe haben.das wäre es mir,auch wenn sich das kleine grundstück noch mehr verkleinert und man wahrscheinlich bzw.zur sicherheit einen bauantrag(kostet ja auch mal wieder was)stellen muß echt wert: meine ruhe, vor solch einem nachbarn!!! friedliche grüße iecke

  10. #20
    Benutzerbild von jeal81
    jeal81 ist offline Immobilienbesitzer
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    Also das Nachbarschaftsgesetz unseres Bundeslandes haben wir studiert, und wir sind von ihm eindeutig benachteiligt worden. Wir haben nun bis Ende dieses Kalenderjahres Zeit uns bei ihm zu beschwerden, weil er 1. den alten Zaun ohne Rücksprache entfernt und 2. einen neuen Zaun gesetzt und 3. die bestehende Grenzhecke beschädigt hat.
    Wenn man genauso drauf wäre wie er , könnte man ihn auf Schadensersatz verklagen und eine Neuvermessung des Grundstücks auf seine Kosten verlangen, da keiner weiss, ob er auch Einfriedungsgrenzen mit der Neusetzung beachtet hat.
    Ich bin ein friedlicher Nachbar. UND ich sage mir " Der Klügere gibt nach"
    Allerdings werden wir dem netten Menschen einen Brief mit einer Ankündigung senden, dass wir eine Änderung in Punkto Sichtschutz von unserer Seite der Gemeinschaftsgrenze vornehmen werden.
    Somit machen wir im Gegensatz zu ihm alles richtig, und kündigen es ihm an. Er kann dann 4 Wochen lang seinen Senf dazu abgeben. Und wenn das vorbei ist, können wir loslegen.
    Wenns nach mir ginge, würde ich auch mit nem halbe Meter Abstand zur Hecke/Zaun einfach was neues setzen.. aber nun kommt der Witz, dass darf man nicht ;-) Weil bereits eine Einfriedung vorhanden ist...


    Gerne würde ich euch Fotos zeigen, werde aber darauf verzichten, denn man weiss ja nie, wer hier alles mitliest ;-)
    Aber ich werde mal eine Skizze zeichnen und einstellen.

    Soweit schon mal Danke für eurer reges Interesse an meinem Problem

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