Hallo,
wir können eine Haus erwerben , da im Hof eine Sitzfläche geplant ist, würde ich gerne vom Haus ab, eine
feste Überdachung anbringen lassen.
Ist das genehmigungspflichtig und wenn ja,ab welcher Größe ??
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Hallo,
wir können eine Haus erwerben , da im Hof eine Sitzfläche geplant ist, würde ich gerne vom Haus ab, eine
feste Überdachung anbringen lassen.
Ist das genehmigungspflichtig und wenn ja,ab welcher Größe ??
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Da das Baurecht Ländersache ist, kann Dir hier niemand ohne genauere Kenntnisse konkrete Auskünfte geben. Du wirst nicht umhin kommen, Dich durch das Baurecht Deines Bundeslandes zu ackern.
Hier findest Du alle Bundesländer: [url=http://www.baurecht.de/gesetze.htm]Baurecht[/url]
Und wenn Du es Dir einfach machen möchtest, dann wendest Du Dich an das zuständige Bauamt Deines Landkreises. Die können Dir verbindlich Auskunft geben (und sind dazu auch verpflichtet)
PS: neben der Größe können auch Abstände zur Grenze relevant sein. Wäre ich Du, ich würde die Variante "Termin beim Bauamt" wählen.
Meinst du damit ein Carport? Wäre doch doppelt praktisch :-)
Naja, zwischen einem Carport und einer Terrassenüberdachung ist meiner Meinung nach schon ein relativ großer Unterschied, alleine auch was das Baurecht betrifft. Während die Terrassenüberdachung für gewöhnlich immer machbar ist, sieht das beim Carport ein wenig anders aus, aber wie bereits richtig erwähnt, solltest du dich mit deinem Vorhaben an die zuständige Behörde in deiner Gegend wenden.
Falls du dann noch nach einem Anbieter suchen solltest, wir haben erst vor kurzem bei [url=http://holda-bau.de/terrassen%C3%BCberdachung/leverkusen]Terrassenüberdachung in Leverkusen[/url] eine Terrassenüberdachung montieren lassen und sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
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