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Thema: Ist der Vermieter für den Fußboden zuständig?

  1. #1
    Benutzerbild von Morflox
    Morflox ist offline Untermieter
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    2

    Frage Ist der Vermieter für den Fußboden zuständig?

    Hallo,
    heute habe ich auch einmal eine Frage an die Allgemeinheit:

    Wir sind vor 4 Jahren aus unserer (eigenen) Wohnung ausgezogen, hatten diese nun die letzten 3,5 Jahre vermietet. Nun suchen wir einen neuen Mieter. Das Problem ist nun der Fußbodenbelag in Wohn- und Esszimmer sowie im Flur. Es ist dort Parkett (sogenannter Schiffsboden) verlegt, der jedoch in keinem sehr guten Zustand ist. Er kann evtl. 1 x geschliffen und neu versiegelt werden, das kostet natürlich einiges. Falls das nicht möglich ist, müsste alles rausgenommen werden. Meine Frage ist nun, ob wir als Vermieter für die Neuverlegung eines Fußbodens bzw. die Kosten für das Abschleifen zuständig sind. Oder ist der Fußboden Sache des Mieters?
    Unsere früheren Mieter haben den Boden so behalten wollen, weil sie 2 kleine Kinder haben und Angst hatten, einen neuen Belag evtl. zu verderben.
    Für Antworten wäre ich dankbar.
    Liebe Grüße

  2. #2
    zicke232 ist offline Immobilien Tycoon
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    2.169

    Standard ist der vemieter

    grundsätzlich ist es so, das der vermieter einen bewohnbaren boden dem mieter
    anbieten muß. bton estrich ist also nicht, ein einfacher pvc wüde es im prinzip auch tun, jetzt ist es natürlich an euch gelegen, das parkett abzuschleifen und zu vesiegeln und selbst die kosten zu tragen, oder aber das parkett im jetzigen zustand zu belassen und dem mieter es anheim stellt das pakett selbst herzurichten (was ich nicht machen würde, wer nicht geübt ist mit der schleifmaschine hat schnell kerben reingefräst)oder aber der nächste mieter legt teppichboden, auf jeden fall macht ein übernahmeprotokoll mit fotos, damit
    zu mietende klare beweise da sind (ich weiß diese sachen von meinem vater der auch vermieter war) lg die zicke

  3. #3
    Benutzerbild von Malimaus62
    Malimaus62 ist offline Immobilien Tycoon
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    Standard

    Es gibt sogar Gerichtsurteile darüber das der Vermieter zuständig ist Und zwar auch dann, wenn der Boden nach ein paar jahren wieder abgenutzt ist ;

  4. #4
    Benutzerbild von Morflox
    Morflox ist offline Untermieter
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    2

    Standard Danke

    Danke für eure Antworten.
    Wir werden dann halt abwarten, was der neue Mieter für Vorstellungen hat. Vielleicht will der ja Teppich haben...dann wäre es schon blöd, wenn wir vorher das Parkett hätten abschleifen lassen.
    LG - morflox

  5. #5
    Benutzerbild von Bea1970
    Bea1970 ist offline Immobilien Tycoon
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    Standard

    Für den Fußbodenbelag an sich ist immer der Vermieter zuständig. Allerdings ist dieser in Form eines Parkettbodens bereits vorhanden. Vorschriften für den Vermieter über die Qualität des Bodens gibt es nicht. Sicherlich ist ein optisch ansprechender Boden für die Weitervermietung einer Wohnung hilfreich. Insofern könntest du als Vemieter überlegen, ob du, wenn deine neuen Mieter einen abgeschliffenen Parkettboden lieber haben, sie das Abschleifen selbst übernehmen würden (selbstverständlich unter der Maßgabe, dass sie handwerklich entsprechend begabt sind - man muss aber kein Fachmann sein, um diese Arbeiten ausführen zu können) und du ihnen im Gegenzug mit der ersten oder zweiten Monatsmiete entgegen kommst.

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